Liebhaber der Baleareninsel sind sich einig: Mallorca bietet viel mehr als nur traumhafte Strände, malerische Buchten und pittoreske Städtchen. Die Sonneninsel im Mittelmeer überrascht auch mit einer reichen Kultur, einer vielfältigen Landschaft und einer äußerst entspannten Lebensart. Beste Voraussetzungen, um sich hier ein kleines Zuhause zu schaffen. Doch wer eine Immobilie auf Mallorca erstehen oder mieten möchte, muss einiges beachten.
Rechtliche Grundlagen: Anmietung oder Kauf von Mallorca Immobilien
Um eine Finca oder Wohnung auf Mallorca zu mieten oder zu kaufen müssen Interessenten keine besonderen Eigenschaften (Wohnsitz in Spanien, Einkommensnachweis, etc.) beibringen. Im EU-Mitgliedsland Spanien genießen EU-Bürger zudem zwar dieselben rechtlichen Grundlagen wie in Deutschland. Dennoch gibt es gesetzliche Unterschiede beim Immobilienkauf sowie im Mietrecht. Damit Immobilieninteressenten ihre Traumwohnung oder Finca sicher kaufen oder mieten, empfiehlt es sich daher mit einer professionellen Immobilienagentur auf Mallorca zusammenzuarbeiten. Diese beschäftigt im Namen der Käufer/Mieter auch fachkundige Juristen.
Steuerliche Seite des Immobilienerwerbs auf den Balearen
Folgende Steuern fallen beim Erwerb einer Immobilie auf Mallorca an: Die Mehrwertsteuer (IVA) in Höhe von 10 % auf Wohnungen und Häuser. Sie wird dann fällig, wenn der Verkäufer eine juristische Person ist. Handelt es sich bei Verkäufer und Käufer um natürliche Personen, dann fällt zudem die Grunderwerbssteuer an. Sie ist von Region zu Region unterschiedlich hoch; bewegt sich jedoch meist zwischen 7 % und 10 %. Ebenfalls regionalen Unterschieden unterliegt die Beurkundungssteuer, die von 0,5 % bis 1,5 % reichen kann.
5 Tipps für den Immobilienkauf Mallorca
1. Der Abschluss eines notariellen Kaufvertrags mit Eintragungsvermerk des Grundbuchamtes ist genauso ratsam wie die Katasterreferenz.
2. Prüfen Sie, ob eventuelle Steuer- oder Schuldbelastungen bestehen, wie es um die Baulandqualität bestellt ist, welche kommunalen Bebauungspläne es gibt, ob bestehende Miet- oder Pachtverträge existieren und lassen Sie die Größenangaben überprüfen.
3. Vereinbaren Sie, welches Recht dem Vertrag zugrunde liegt und lassen Sie sich auch scheinbare Selbstverständlichkeiten vertraglich zusichern.
4. Ratenzahlungen bei Bauprojekten sollten von beiden Seiten durch Nachweise untermauert werden. Das heißt, der Käufer weist dem Bauherrn eine Bankbürgschaft oder Versicherung nach und der Bauherr weist nach, dass die vertraglich vereinbarte Leistung auch ordentlich erbracht wurde.
5. In jedem Fall empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Partner vor Ort. Dieser vertritt als Jurist oder Immobilienagentur ihre persönlichen Interessen.